Verselbständigung

Begleitung auf dem Weg in ein selbständiges Leben

In unseren Wohneinrichtungen arbeiten wir an der Entwicklung einer individuellen Perspektive für die dort lebenden Kinder und Jugendlichen. Es ist unser Ziel, jedem jungen Menschen ein Fundament für eine selbständige Lebensführung zu bieten, damit der Eintritt ins Erwachsenenleben bestmöglich gelingt.

Hierbei orientieren wir uns eng an der Lebenswelt und an den Bedürfnissen junger Menschen. Wir beteiligen sie altersgemäß an relevanten Entscheidungen und unterstützen Sie bei der Schaffung und Pflege sozialer Netzwerke.

Zur Verselbständigung gehört ebenfalls ein verantwortungsvoller Umgang mit Geld. Hier bieten wir jungen Menschen Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit finanziellen Verbindlichkeiten, wie z.B. Verträgen und der Einteilung von Geld im Monatsverlauf. Dies kann ggf. mit Hilfe eines Kooperationspartners erfolgen.

Beim Übergang in die Selbständigkeit unterstützen wir die in unserer Einrichtung aufgewachsenen jungen Menschen bei

  • der Klärung der nachfolgenden Betreuung und/oder einer eigenen Wohnform
  • Wohnungssuche, Umzug und den damit einhergehenden Aufgaben und Verantwortungen
  • Antragstellungen, z.B. BAföG- oder BAB-Anträge
  • Behördengängen

Wir unterstützen sie beim Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten, wie:

  • dem verantwortungsvollen Umgang mit Geld
  • der Wahrnehmung von Arzt- und Amtsterminen
  • Prioritäten verstehen und setzen
  • der Entwicklung einer eigenen, realistischen Lebensperspektive

Auch auf psychosozialer Ebene bieten wir den Heranwachsenden Hilfe an

  • beim Übergang von der vertrauten Bezugsbetreuung hin zu neuen Bindungsgefügen
  • beim Erlernen des Umgangs mit persönlichen Krisen
  • bei der Bewältigung von Konfliktsituationen
  • bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität und Körperlichkeit

Die Verselbständigung sieht nicht die Aufnahme externer Personen vor, sondern basiert auf der Rechtsgrundlage nach SGB VIII:

  • § 27 Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe
  • § 34 Hilfe zur Erziehung durch Heimerziehung
  • § 36 Hilfeplanung
  • § 41 Hilfe für junge Volljährige