Stationäre Jugendhilfe

Bei uns Zuhause

Mit dem Juuls Hof und dem Jespers Hof bieten wir zwei vollstationäre Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche an. Die bei uns untergebrachten Kinder verlassen aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation in der Regel weder in den Ferien noch am Wochenende unsere Einrichtungen. Ausnahmen sind externe Aufenthalte im Rahmen medizinischer Behandlungen. Daher betreuen, begleiten und versorgen wir Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen grundsätzlich durchgängig an 365 Tagen im Jahr – falls nötig, rund um die Uhr.

Alltag braucht und schafft Strukturen

Es gehört zu unseren pädagogischen Zielen, Vertrauen aufzubauen und durch feste Rituale Sicherheit zu vermitteln. Dies erreichen wir durch täglich wiederkehrende Strukturen im Gruppenalltag, durch Hausaufgabenbetreuung, Abendrituale, Krisenintervention oder Freizeitgestaltung. Falls eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich ist, erarbeiten wir eng mit den Eltern eine Zukunftsperspektive. Die Einrichtungsleitung und die Bezugsbetreuer:innen entwickeln individuelle Betreuungsangebote für die Kinder. Hierfür arbeiten wir mit geeigneten Therapeut:innen zusammen und nehmen an zertifizierten fachdisziplinären Weiterbildungen teil.

Unsere Wohneinrichtungen

Jespers Hof 

Unsere sozial- und traumapädagogische Wohngruppe in der Wesermarsch ist für Kinder im Alter ab fünf Jahren bis zur Volljährigkeit konzipiert.

Juuls Hof in Jaderberg bietet insgesamt 10 Vollzeitplätze, davon sind vier Plätze für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung vorgesehen.

Die stationäre Jugendhilfe erfolgt durch eine Verbindung von Alltagserleben, (trauma-) pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten bis:

  • zur Rückkehr des jungen Menschen in die Familie / familiäres Umfeld (sofern dies möglich ist) oder
  • zur Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform oder
  • zur Verselbständigung der/des Jugendlichen mit der Option im selbstgewählten nahen oder entfernten Umfeld das weitere Leben aufzubauen, mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Lebensumfeld.
  • akuter Bedarf einer stationären psychiatrischen Behandlung
  • akute Eigen- oder Fremdgefährdung
  • akute Essstörungen, bspw. BMI unter 16,5
  • akute Alkohol- oder Drogensucht
  • Medikamentenmissbrauch
  • psychotische Zustände